Risikolebensversicherung

Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der Riester-Rente eine weitere Möglichkeit für Arbeitnehmer, die gesetzliche Rente aufzustocken. Bei der betrieblichen Altersvorsorge profitieren die Versicherten von der sogenannten Entgeltumwandlung.

Das bedeutet, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge nicht aus dem Nettoeinkommen gezahlt werden, wie dies etwa bei der Riester-Rente der Fall ist, sondern aus dem Bruttoeinkommen beglichen werden.

Besonderer Vorteil: Auf diese Weise senken sich auch die steuerlichen Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge.

Beim Abschluss der Betriebsrente sollten Sie jedoch bedenken, dass die Vorsorge nachgelagert besteuert wird. Außerdem verringern sich durch die Entgeltumwandlung ebenfalls die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich daher erst, wenn die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge den niedrigeren Rentenbeitrag ausgleichen können